Revision Baugesetz und Gegenvorschlag Kulturland-Initiative

Bern, 18. September 2015
Medienmitteilung

 

Revision Baugesetz und Gegenvorschlag Kulturland-Initiative
Besser, aber noch lange nicht gut genug


Der Regierungsrat hat heute das revidierte Baugesetz mit einem Gegenvorschlag zur Kulturland-Initiative zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Im Rahmen einer ersten summarischen Stellungnahme äussert sich die FDP.Die Liberalen wie folgt:

 

  • Die FDP vermag tatsächlich Verbesserungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage zu erkennen. Allerdings bedeutet der vorliegende Baugesetz-Entwurf immer noch ein „zu üppiges Menü" und wird vom Grossen Rat gewiss noch etwas abgespeckt werden müssen, um nicht an einem Referendum nach dem Motto „zu viele Füchse sind des Hasen Tod" zu scheitern.
  • Grundsätzlich begrüsst die FDP, dass nun die Kulturlandfrage im Baugesetz als Gegenvorschlag gelöst wird. Allerdings wird die grossrätliche Baukommission noch zu prüfen haben, ob nicht besser alles in einem einzigen, schlanken Erlass inkl. Baugesetz geregelt werden könnte. Die vor der Regierung diesbezüglich aufgeführten „formalen Gründe" sind nicht unbedingt nachvollziehbar. Die entsprechenden Bestimmungen erscheinen inhaltlich prima vista vernünftig.
  • Die Massnahmen zur Verflüssigung von Bauland bedeuten immer noch einen zu starken Eingriff in die Eigentumsgarantie, insbesondere hinsichtlich bestehender Bauzonen. Namentlich bei der „vertraglichen Bauverpflichtung" bleibt unklar, ob sie nun einvernehmlich erfolgt oder letztlich nötigenden Zwang bedeutet. Überdies wird die unnötige Belastung des Kiesabbaus anstatt gestrichen nun den Gemeinden überlassen. Hier wäre mehr Konsequenz gefragt.
  • Die Mehrwertschöpfung muss im Baugesetz minimal gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz geregelt werden. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Regelung geht zu weit.
  • Auch die Zweitwohnungssteuer wurde nicht gestrichen, obwohl mittlerweile mit dem Zweitwohnungsgesetz schon übermässige Regulierungen bestehen.

Es handelt sich wie erwähnt um eine erste summarische Stellungnahme, welche ohne Detailprüfung erfolgt.